Datenschutz?
Interessiert mich nicht!

Datenschutz

Interessiert Sie doch:

„Bei Verstößen … werden … Geldbußen von bis zu 20.000.000,00 EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängt, je nachdem, welcher der Beträge höher ist..“, Art. 83 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).
Diese seit dem 25.05.2018 anzuwendende, mit Ausnahme des Kartellrechts dem deutschen Recht grundsätzlich fremde Größenordnung einer Geldbussenandrohung zwingt jeden Unternehmer dazu, sich mit Datenschutz intensiv zu befassen. Ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren kann von existentieller Bedeutung sein.

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„Bei Verstößen … werden … Geldbußen von bis zu 20.000.000,00 EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängt, je nachdem, welcher der Beträge höher ist..“, Art. 83 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).
Diese seit dem 25.05.2018 anzuwendende, mit Ausnahme des Kartellrechts dem deutschen Recht grundsätzlich fremde Größenordnung einer Geldbussenandrohung zwingt jeden Unternehmer dazu, sich mit Datenschutz intensiv zu befassen. Ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren kann von existentieller Bedeutung sein.
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