Wenn der Zöllner
zweimal klingelt…

Arbeitgeberstrafrecht

Besorgt? Zu Recht!

Eine der Hauptaufgaben des Zolls ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Verstöße können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden, das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt stellt eine Straftat dar, § 266a StGB.
Damit einher gehen regelmäßig Nachforderungen beispielsweise der Deutsche Rentenversicherung, der Berufsgenossenschaft und in der Baubranche der Soka-Bau in oft empfindlicher existenzgefährdender Höhe. Wie so oft ist auch in Fällen der Schwarzarbeit das Finanzamt humorlos und führt Betriebsprüfungen durch oder leitet gleich ein Steuerstrafverfahren ein.

Wenn der Zöllner
zweimal klingelt…

Besorgt? Zu Recht!

Eine der Hauptaufgaben des Zolls ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Verstöße können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden, das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt stellt eine Straftat dar, § 266a StGB.
Damit einher gehen regelmäßig Nachforderungen beispielsweise der Deutsche Rentenversicherung, der Berufsgenossenschaft und in der Baubranche der Soka-Bau in oft empfindlicher existenzgefährdender Höhe. Wie so oft ist auch in Fällen der Schwarzarbeit das Finanzamt humorlos und führt Betriebsprüfungen durch oder leitet gleich ein Steuerstrafverfahren ein.
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